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CSDDD

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, auch: CS3D) ist eine Vorgabe der Europäischen Kommission, der Unternehmen verpflichtet, angemessene Sorgfalt bei der Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Geschäftspraktiken und Lieferketten walten zu lassen. Diese Vorgabe ist Teil des „Europäischen Green Deals“ und zielt darauf ab, nachhaltige Unternehmensführung in der EU zu fördern.

Die CSDDD stellt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Verantwortlichkeit und Nachhaltigkeit in Unternehmenspraktiken dar. Sie zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in Geschäftsaktivitäten zu reduzieren und erhöht die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen in der EU.

Was bedeutet „angemessene Sorgfalt“ nach CSDDD?

  1. Identifizierung von Auswirkungen: Unternehmen sollen potenzielle und tatsächliche Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt identifizieren.

  2. Verhütung und Minderung von Auswirkungen: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern oder zu mindern.

  3. Abhilfemaßnahmen: Unternehmen sollen wirksame Abhilfemaßnahmen ergreifen, wenn Schäden eintreten.

  4. Risikobewertung und -management: Einführung eines Prozesses zur regelmäßigen Bewertung und Bewältigung von Menschenrechts- und Umweltrisiken.

  5. Transparenz und Berichterstattung: Regelmäßige Offenlegung der durchgeführten Sorgfaltsmaßnahmen und ihrer Wirksamkeit.

Regeln und Vorgaben

  1. Geltungsbereich: Die CSDDD wird für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. Nettoumsatz.

  2. Rechenschaftspflicht: Unternehmen könnten für Schäden haftbar gemacht werden, die durch ihre Geschäftstätigkeit oder die ihrer Lieferketten verursacht wurden, wenn sie es versäumen, angemessene Sorgfalt walten zu lassen.

Anwendung

  1. Integration in Unternehmensprozesse: Unternehmen müssen die angemessene Sorgfalt in ihre Geschäftsprozesse integrieren.

  2. Stakeholder-Einbindung: Einbeziehung relevanter Stakeholder und Experten in den Sorgfaltsprozess.

Verpflichtungen für Unternehmen

  1. Einhaltung der Sorgfaltspflichten: Umsetzung der erforderlichen Schritte zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten.

  2. Dokumentation und Berichterstattung: Dokumentation der Sorgfaltsmaßnahmen und Offenlegung in regelmäßigen Berichten.

  3. Installation eines barrierefreien Meldeverfahrens: Etablierung eines jederzeit zugänglichen Verfahrens, das die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber wahrt.

Herausforderungen

  1. Komplexe Lieferketten: Die Überwachung und Kontrolle komplexer, globaler Lieferketten kann eine Herausforderung darstellen.

  2. Kosten: Die Implementierung von Sorgfaltsmaßnahmen kann zusätzliche Kosten verursachen.

  3. Rechtliche Unsicherheiten: Bis zur endgültigen Annahme und Umsetzung des Vorschlags bestehen rechtliche Unsicherheiten.