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Allgemeine Beratung zum Thema LkSG

LkSG? Wir machen Sie fit!

Die Umsetzung des LkSG ist für Verantwortliche in Unternehmen eine echte Herausforderung. Ein Beratungstag hilft Ihnen, den Prozess in Ihrem Unternehmen aufzusetzen. Sie erhalten von unseren Experten Informationen zu diesen Themen:
  • Vom Müssen zum Wollen: Welche Vorteile bringt mir die Umsetzung des LkSG? (Welche Nachteile sind mit einer Nichtumsetzung verbunden?)
  • Welche Risiken sind für mein Unternehmen relevant?
  • Welche Fragen muss ich meinen Lieferpartnern stellen?
  • Wie konfiguriere ich den Fragebogen?
  • Wie sind die Antworten zu bewerten?
  • Welche Maßnahmen muss ich danach ergreifen?
  • Wie hoch ist der Aufwand?
  • Nach dem Screening ist vor dem Screening: LkSG als Prozess im Unternehmen
  • So kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach

Wir bieten Ihnen eine rund halbstündige Online-Beratung in das Thema LkSG. Sie können jetzt Termine über unsere Buchungsseite buchen und verwalten.

Welche Unternehmen sind vom LkSG betroffen?

Schon im Jahr 2023 muss das LkSG in Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden (MA) umgesetzt werden. Ab dem Jahr 2024 gilt dies für Unternehmensgrößen ab 1000 MA, ab dem Jahr 2025 für Unternehmen ab 500 MA und ab 2026/2027 sind nach EU-Vorgabe Unternehmen bereits ab 250 MA zur LkSG-Umsetzung verpflichtet.