LkSG und CSDDD im Vergleich
Welche Unternehmen sind betroffen?
LkSG
CSDDD
Ab 1.1.2023: deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern
Ab 1.1.2024: deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern
Europäische Unternehmen mit
- mehr als 1.000 Arbeitnehmern und
- über 450 Mio. EUR Nettoumsatz
Nicht-EU-Unternehmen, wenn sie die geltende Umsatzschwelle (450 Mio. EUR) im EU-Binnenmarkt überschreiten.
Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Übergangsfristen:
-
3 Jahre (bis 2027) für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 1,5 Milliarden Euro weltweit.
- 4 Jahre (bis 2028) für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 900 Millionen Euro
- 5 Jahre (bis 2029) für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 450 Millionen Euro
Stehen die betroffenen Unternehmen in zivilrechtlicher Haftung?
LkSG
CSDDD
Ja
Aber es gibt keine Haftung außerhalb des eigenen Einflussbereichs. Unternehmen werden haftbar gemacht, wenn sie einen Schaden selbst und direkt verursacht haben. So, wie es ohnehin schon nach BGB gilt.
Welche Pflichten haben die betroffenen Unternehmen?
LkSG
CSDDD
Umfassende Sorgfaltspflichten für Umwelt und Menschenrechte entlang der Lieferkette.
Indirekte Lieferanten und Vertriebskette inklusive Nutzung und Entsorgung der Produkte.
Zusätzliche Umweltbelange z. B.
-
Schutz von Flora und Fauna;
- Verbot von Substanzen, welche die Ozonschicht schädigen;
- Schutz von kulturellem Erbe;
- Minimierung der Beeinträchtigung von Feuchtgebieten;
- Verhinderung von Verschmutzung durch Abfall von Schiffen;
- Klimaziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad durch CO2 Einsparungen zu begrenzen.
Welche Sanktionen drohen?
LkSG
CSDDD
Welche Unternehmen sind betroffen?
LkSG
Ab 1.1.2023: deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern
Ab 1.1.2024: deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern
CSDDD
Europäische Unternehmen mit
- mehr als 1.000 Arbeitnehmern und
- über 450 Mio. EUR Nettoumsatz
Nicht-EU-Unternehmen, wenn sie die geltende Umsatzschwelle (450 Mio. EUR) im EU-Binnenmarkt überschreiten.
Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Übergangsfristen:
-
3 Jahre (bis 2027) für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 1,5 Milliarden Euro weltweit.
- 4 Jahre (bis 2028) für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 900 Millionen Euro
- 5 Jahre (bis 2029) für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 450 Millionen Euro
Stehen die betroffenen Unternehmen in zivilrechtlicher Haftung?
LkSG
CSDDD
Ja
Aber es gibt keine Haftung außerhalb des eigenen Einflussbereichs. Unternehmen werden haftbar gemacht, wenn sie einen Schaden selbst und direkt verursacht haben. So, wie es ohnehin schon nach BGB gilt.
Welche Pflichten haben die betroffenen Unternehmen?
LkSG
Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und zugehörige Umweltrisiken gegenüber den direkten Lieferanten und nur bei Kenntnisnahme gegenüber weiteren Gliedern der Lieferkette.
CSDDD
Umfassende Sorgfaltspflichten für Umwelt und Menschenrechte entlang der Lieferkette.
Indirekte Lieferanten und Vertriebskette inklusive Nutzung und Entsorgung der Produkte.
Zusätzliche Umweltbelange z. B.
- Schutz von Flora und Fauna;
- Verbot von Substanzen, welche die Ozonschicht schädigen;
- Schutz von kulturellem Erbe;
- Minimierung der Beeinträchtigung von Feuchtgebieten;
- Verhinderung von Verschmutzung durch Abfall von Schiffen;
- Klimaziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad durch CO² Einsparungen zu begrenzen.
Stehen die betroffenen Unternehmen in zivilrechtlicher Haftung?
LkSG
CSDDD
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